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   OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15   

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https://dejure.org/2016,3617
OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15 (https://dejure.org/2016,3617)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.01.2016 - 2 B 306/15 (https://dejure.org/2016,3617)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 2 B 306/15 (https://dejure.org/2016,3617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33; VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
    Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    Soweit das vom Antragsgegner in Nr. 3 der Anlage 1 zur VwV Beurteilung für das Amt eines Leiters einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erstellte Anforderungsprofil "eine erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, in der Regel bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und ab R 3 in herausgehobener Führungsposition" voraussetzt, kommt diesem Merkmal nicht in seiner Gesamtheit konstitutiver Charakter zu (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 9 ff. und vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - a. a. O. Rn. 14).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

    Dieses Vorbringen verkennt das dem Dienstherrn im Rahmen der Dienstpostenbesetzung zukommende Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

    Dieses Vorbringen verkennt das dem Dienstherrn im Rahmen der Dienstpostenbesetzung zukommende Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

    Dieses Vorbringen verkennt das dem Dienstherrn im Rahmen der Dienstpostenbesetzung zukommende Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    In weiteren Entscheidungen (Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 12 und v. 27. März 2015 - 2 B 308/15 -, juris Rn. 11) betreffend die Ämter eines Leitenden Oberstaatsanwalts und eines Amtsgerichtsdirektors hat der Senat das genannte Anforderungsprofil ebenfalls für sachgerecht erachtet.

    Soweit das vom Antragsgegner in Nr. 3 der Anlage 1 zur VwV Beurteilung für das Amt eines Leiters einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erstellte Anforderungsprofil "eine erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, in der Regel bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und ab R 3 in herausgehobener Führungsposition" voraussetzt, kommt diesem Merkmal nicht in seiner Gesamtheit konstitutiver Charakter zu (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 9 ff. und vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - a. a. O. Rn. 14).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    18 Das Verwaltungsgericht hat unter Rückgriff auf die bestehende Rechtsprechung zutreffend darauf abgestellt (Beschlussabdruck S. 3), dass die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der Geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist, als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    18 Das Verwaltungsgericht hat unter Rückgriff auf die bestehende Rechtsprechung zutreffend darauf abgestellt (Beschlussabdruck S. 3), dass die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der Geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist, als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    15 Die Anlassbeurteilung steht im Einklang mit den Vorgaben in Ziffer IV Nr. 1a, Ziffer VII Nr. 2 und VIII Nr. 2 VwV Beurteilung (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15

    Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    In weiteren Entscheidungen (Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 12 und v. 27. März 2015 - 2 B 308/15 -, juris Rn. 11) betreffend die Ämter eines Leitenden Oberstaatsanwalts und eines Amtsgerichtsdirektors hat der Senat das genannte Anforderungsprofil ebenfalls für sachgerecht erachtet.
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
    Es handelt sich mithin um ein Regelkriterium, von dessen Einhaltung der Antragsgegner unter Beachtung von Sinn und Zweck des Kriteriums in eng begrenzten Fällen ausnahmsweise absehen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, a. a. O. Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19

    Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild

    Dies könnte insoweit zweifelhaft erscheinen, als einzelne Merkmale unabhängig von der konkreten Aufgabenverteilung hauptsächlich dem Gerichts- oder Behördenleiter obliegen dürften (so bereits für den stellvertretenden Leiter einer Staatsanwaltschaft (R 2 + Z) Senatsbeschl. v. 6. Januar 2016 - 2 B 306/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15

    Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit

    Es reicht vielmehr aus, dass sich aus der Anlassbeurteilung klar ergibt, dass die hier angesprochenen Fähigkeiten bewertet wurden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 11. Juni 2015 a. a. O.; zuletzt Beschl. v. 6. Januar 2016 - 2 B 306/15 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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